PREVIEW: CRUEL REELL - BRAUCHTUMSPFLEGE
5,710 95%
Das Führen von Schlagstöcken in der Öffentlichkeit ist nach § 42a Wxffengesetz verboten. Ausgenommen hiervon ist das Führen bei berechtigtem Interesse, wie der "Brauchtumspflege".
vor 11 Monaten
Kommentare
5
Zum Kommentieren bitte anmelden oder registrieren